Nach einem Leichenfund stellt sich für Angehörige und Eigentümer die Frage, wie es mit der Wohnung weitergeht. Eine Vermietung oder ein Verkauf setzt voraus, dass belastete Stellen wirklich entfernt sind und nicht nur abgedeckt. Wir übernehmen in Hainichen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung.
Nein, von Hand wird die betroffene Fläche eher größer. Rückstände bleiben nicht oben liegen, sie ziehen in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich. Ein Tuch nimmt einen Teil auf und verteilt den Rest. Aus einer kleinen Zone wird so ein großer Bereich, der sauber aussieht. Über den biologischen Zustand einer Fläche sagt ihr Aussehen nichts. Auch der Geruch sitzt im Material und hört erst auf, wenn die Quelle dort entfernt ist. Deshalb nehmen wir belastetes Material heraus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren, was darunter liegt.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume. Deshalb sieht sich das vorher jemand an, kostenlos. Danach erhalten Sie ein Angebot mit dem Umfang der Arbeiten. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Zum Abschluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Nein. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und uns Zugang zur Wohnung verschafft. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt. Wer die Räume nicht betreten möchte, muss das für eine Wohnungsauflösung nicht tun.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung besprochen. Vorher lässt sich dazu nichts Verlässliches sagen. Begonnen wird ohnehin erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Am Anfang steht ein kurzes Gespräch über den Fund und den Zustand der Räume. Daraus ergibt sich der Termin für die Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
