Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Fundort noch nicht freigegeben haben, bleibt er unangetastet. Erst danach beginnt unsere Arbeit: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die Wohnungsauflösung. Wer in Hachenburg damit zu tun hat, findet hier die Reihenfolge, in der das abläuft, und wer dabei was entscheidet.
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Schritt für Schritt
- Die behördliche Freigabe. Läuft eine Ermittlung, bestimmt die Behörde, ab wann die Räume wieder zugänglich sind. Bis dahin verändert niemand etwas, auch nicht in guter Absicht. Ist keine Polizei beteiligt, fällt dieser Punkt weg.
- Nichts selbst putzen. Von Hand wird die betroffene Zone eher größer als kleiner. Ein Tuch nimmt Rückstände von der Oberfläche mit und trägt sie über Nachbarflächen, Griffe und Türschwellen weiter, bis mehrere Räume berührt sind. Was in Fugen, Holz, Bodenbelag und Estrich eingezogen ist, bleibt davon unberührt und sitzt weiter darunter. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein, das eine sagt über das andere nichts. Auch der Geruch endet erst, wenn die Quelle im Material heraus ist.
- Der Anruf. Am Telefon helfen wenige Angaben: um welche Räume es geht, in welchem Zustand sie vorgefunden wurden, wie lange sie unbewohnt waren und ob eine Freigabe vorliegt. Dabei klärt sich auch, wer den Auftrag erteilen kann.
- Der Termin vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts. Die Einsatzfahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung.
- Was im Angebot steht. Der Umfang liegt vorab schriftlich fest, und ohne Ihre Zustimmung beginnt nichts. Auf Wunsch werden die Arbeitszeiten so gelegt, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Entsorgt wird nur, wofür die Freigabe vorliegt. Je nach Fall endet es bei der Reinigung, bei der Übernahme der Wohnung oder bei ihrer vollständigen Auflösung.
Für ein erstes Gespräch genügen die Angaben aus Schritt drei. Alles Weitere lässt sich beim Termin in den Räumen klären.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.