Vermieter und Angehörige stehen nach einem Todesfall vor derselben praktischen Frage: Wer erteilt den Auftrag zur Reinigung, und wer lässt uns in die Wohnung. Diese Seite beschreibt unsere Arbeit in Haag i.OB: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall sowie die Wohnungsauflösung. Solange das nicht geklärt ist, bleibt die Wohnung zu, und es muss nichts entschieden werden.
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Die Reihenfolge, in der es abläuft
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, bleibt der Ort bis zur Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft gesperrt. Wir fangen erst danach an. Ein Termin lässt sich vorher schon vormerken.
- Nicht selbst reinigen. Wie weit die Rückstände reichen, sieht man einer Fläche nicht an. Was in Fugen, Holz, Bodenbelag und Estrich gezogen ist, bleibt dort, auch wenn die Oberfläche danach sauber wirkt. Wischen verteilt solche Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen, und der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material steckt. Was wirklich abgetragen oder herausgenommen werden muss, beurteilen wir bei der Besichtigung. Am Telefon lässt sich das nicht feststellen.
- Das erste Telefonat. Nützlich ist, was Sie ohnehin wissen: um welche Räume es geht, wie lange die Wohnung leer stand und ob die Polizei beteiligt war. Wer dazu nichts sagen kann, sagt es so. Wir fragen der Reihe nach.
- Ansehen, was zu tun ist. Wir schauen uns die Räume an, bevor eine Zahl genannt wird. Diese Besichtigung kostet nichts. Wir kommen mit neutralen Fahrzeugen, ohne Schriftzug, sodass im Haus nicht zu erkennen ist, wer da vorfährt.
- Was im Angebot steht. Sie bekommen schriftlich, welche Arbeiten wir vorsehen. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zustimmen. Die Zeiten legen wir auf Wunsch so, dass Begegnungen mit Nachbarn ausbleiben.
- Und dann wird gearbeitet. Belastetes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen desinfizieren wir. Je nach Fall bleibt es bei der Reinigung, oder wir übernehmen die Wohnung und lösen sie vollständig auf.
Alles Weitere klärt ein Gespräch: Sie schildern, was vorliegt, wir sagen, welche Arbeiten dafür in Frage kommen.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.