Nach einem Leichenfund läuft die Reinigung so ab, dass im Treppenhaus niemand erkennt, wer dort arbeitet und warum. Die Einsatzteams fahren mit neutralen Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung vor. Wir übernehmen die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung in Güsten. Begonnen wird, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Nein, und der Grund liegt in der Fläche. Rückstände bleiben nicht dort liegen, wo sie sichtbar sind. Sie ziehen in Bodenbelag, in Fugen, in Holz und bis in den Estrich. Wer mit Wasser und Lappen darüber geht, löst einen Teil davon und trägt ihn über eine größere Fläche als vorher. Aus einer begrenzten Zone wird so ein weiter Bereich, der ebenfalls kontaminiert ist, nur eben unauffällig. Optisch ist danach alles sauber. Über den biologischen Zustand einer Fläche sagt das nichts. Deshalb wird bei uns das betroffene Material entfernt und fachgerecht entsorgt, die Flächen darunter werden desinfiziert. Auch der Geruch hängt daran: Er sitzt in der Quelle im Material. Ist sie heraus, ist er dauerhaft weg.
Vom Zustand der Räume und vom Umfang der Kontamination. Beides sieht sich jemand vor Ort an, die Besichtigung ist kostenlos. Danach liegt ein Angebot vor, in dem der Umfang der Arbeiten festgehalten ist. Gearbeitet wird erst, wenn Sie dem zugestimmt haben.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Wie viel Material heraus muss, entscheidet sich an den Räumen selbst, nicht an einer Erfahrungsspanne. Eine Zeitangabe vorab wäre geraten.
Entsorgt wird nichts, solange dafür keine Freigabe vorliegt. Bei einer Wohnungsauflösung wird zuerst besprochen, was bleiben soll, und erst danach geräumt.
Für ein erstes Gespräch genügt, um welche Räume es geht und ob die Freigabe der Behörden vorliegt. Alles Weitere klärt sich beim Termin in der Wohnung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
