Ein Fundort lässt sich nicht mit Haushaltsmitteln in Ordnung bringen. Rückstände sitzen dann bereits in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich, und eine gewöhnliche Reinigung kommt an diese Schicht nicht heran. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es so gewünscht ist, die Wohnungsauflösung.
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So geht es weiter
- Die behördliche Freigabe. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, liegt die Entscheidung über den Zugang bei ihnen. Wir beginnen erst, wenn der Ort freigegeben ist.
- Die Räume unberührt lassen. Wer selbst zu Tuch und Eimer greift, verkleinert die betroffene Zone nicht, sondern vergrößert sie. Ein Teil bleibt am Textil hängen und wird über die Fläche weitergetragen, ein Teil wandert tiefer in das Material. Was danach sauber aussieht, sagt nichts darüber aus, in welchem Zustand die Fläche biologisch ist. Auch der Geruch bleibt, solange seine Quelle im Boden steckt; ist sie heraus, ist er dauerhaft weg.
- Das erste Telefonat. Hilfreich sind die Art der Räume, die ungefähre Größe der betroffenen Stelle, ob eine Behörde beteiligt war und wer für die Wohnung ansprechbar ist. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass es im Haus zu keinen Begegnungen kommt.
- Wir sehen uns die Räume an. Jemand von uns kommt nach Güntersleben und beurteilt den Zustand vor Ort. Diese Besichtigung ist kostenlos, der spätere Aufwand richtet sich nach dem, was sie ergibt.
- Das schriftliche Angebot. Der Umfang steht fest, bevor irgendetwas beginnt. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Die Durchführung. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Welcher der drei Fälle vorliegt, muss niemand vorab selbst einordnen. Das klärt sich im Gespräch und spätestens bei der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.