Nach einem Leichenfund muss niemand die Räume selbst betreten und selbst putzen. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung, entfernen kontaminiertes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen. Das gilt ebenso für die Tatortreinigung, für eine Wohnung nach einem Todesfall und für die Wohnungsauflösung. Zum Einsatzort in Grünhain-Beierfeld kommen wir, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Das Auge ist hier kein Maßstab. Ein Boden kann nach dem Wischen völlig unauffällig aussehen, während Rückstände längst in Fugen, unter den Belag und in den Estrich gezogen sind. Wie eine Fläche wirkt, sagt nichts darüber aus, in welchem biologischen Zustand sie ist. Oberflächliches Wischen löst das Problem nicht, es trägt die Kontamination in Bereiche, die vorher unberührt waren. Deshalb wird belastetes Material entfernt und nicht nur abgewaschen.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb lässt sich das erst nach einem Blick vor Ort sagen. Diese Besichtigung ist kostenlos. Danach erhalten Sie ein Angebot über den Umfang der Arbeiten, und gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Nein. Der Geruch stammt aus der Quelle im Material, nicht aus der Raumluft. Wird der belastete Bodenbelag samt Rückständen in Fugen und Estrich entfernt, ist damit auch die Ursache beseitigt, und der Geruch bleibt dauerhaft weg.
Sie erhalten eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der ausgeführten Arbeiten. Diese Unterlagen können Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Über die Bewertung entscheidet die Versicherung selbst.
Bei einer Wohnungsauflösung werden Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke gesichert und den Berechtigten übergeben; entsorgt wird nichts, was nicht freigegeben wurde. Im Telefonat genügt eine kurze Schilderung der Lage von der Person, die den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht, alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
