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Wir reinigen nach Leichenfund in Großpösna

Veröffentlicht am 27. Juli 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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Nach einem Leichenfund gehören die Räume zuerst der Polizei. Gereinigt wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben. Danach übernehmen wir: Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die Wohnungsauflösung. Wir kommen dafür nach Großpösna.

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Warum hilft normales Putzen an dieser Stelle nicht?

Weil die Oberfläche der kleinere Teil ist. Rückstände sinken in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich. Wird nur oben gewischt, bleibt unten alles liegen. Der Raum sieht dann sauber aus, ohne es zu sein. Der Geruch zeigt das an. Er hält sich, solange die Quelle im Material steckt, und er verschwindet, sobald sie heraus ist. Ein zweiter Punkt kommt dazu: Wischwasser trägt Rückstände in Flächen, die vorher frei waren. Deshalb nehmen wir kontaminiertes Material heraus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen darunter.

Wie teuer wird so ein Einsatz?

Das richtet sich nach dem Zustand der Räume. Aus der Ferne lässt sich das nicht sagen. Deshalb sieht sich das vorher jemand an, und diese Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein Angebot mit dem Umfang der Arbeiten. Begonnen wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.

Bekomme ich Unterlagen für meine Versicherung?

Ja. Sie erhalten eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der ausgeführten Arbeiten. Beides ist so gehalten, dass Sie es bei Ihrer Versicherung einreichen können. Was die Versicherung daraus macht, entscheidet sie selbst.

Was geschieht mit den persönlichen Dingen?

Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und an die Berechtigten übergeben. Das gilt bei der Wohnungsauflösung genauso wie bei einer Wohnung nach einem Todesfall. Was aufbewahrt werden soll, bleibt Ihre Entscheidung.

Ein kurzes Gespräch reicht, um die Lage zu schildern. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung vor Ort.

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Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.

 
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