Angehörige und Vermieter rufen mit unterschiedlichen Fragen an. Die einen wollen wissen, was mit den persönlichen Dingen des Verstorbenen geschieht, die anderen, wann sich die Räume wieder nutzen lassen. Der Weg dorthin ist derselbe: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und, wo es nötig ist, die Wohnungsauflösung. Wir fahren dafür nach Großkarolinenfeld.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Solange ermittelt wird. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Ort befasst, beginnt keine Reinigung. Erst nach der Freigabe darf jemand an die Flächen. Das Gespräch über den Fall ist davon unabhängig.
- Warum Wischen nicht hilft. Fugen, Holzdielen, der Rücken eines Teppichs und der Estrich darunter nehmen auf, was auf sie trifft. Was einmal in diesen Schichten sitzt, bleibt dort, auch wenn die Oberfläche danach hell und trocken aussieht. Ein Lappen verteilt Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen. Aus demselben Grund hält sich der Geruch: Er hängt an der Quelle im Material und verschwindet, sobald diese Quelle heraus ist.
- Das erste Telefonat. Nützlich ist alles, was sich über die Räume sagen lässt: welcher Raum betroffen ist, welche Böden verlegt sind, ob die Ermittler den Ort freigegeben haben und ob es um die Reinigung geht oder auch um den Hausrat.
- Der Termin vor Ort. Jemand von uns sieht sich die Wohnung an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie erhalten vorab ein Angebot, in dem steht, was gemacht wird. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Die Durchführung. Kontaminiertes Material bauen wir aus und entsorgen es fachgerecht, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage der Arbeit ist die Biostoffverordnung. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke legen wir beiseite und übergeben sie den Berechtigten. Am Ende bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Ob Ihr Fall eine Reinigung verlangt, die Übernahme der Wohnung oder deren vollständige Auflösung, lässt sich im Telefonat einordnen.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.