Eine Reinigung nach einem Todesfall ist ruhige Arbeit. Es wird nichts angekündigt, im Treppenhaus bleibt es still. Wir übernehmen die Wohnung nach einem Todesfall, reinigen Leichenfundorte in Großenlüder und lösen Wohnungen auf. Gearbeitet wird erst, wenn die Polizei die Räume freigegeben hat.
Nein. Wer nur die Oberfläche behandelt, ändert das Bild, nicht den Zustand. Rückstände sitzen in Fugen, unter Bodenbelägen, im Holz und im Estrich. Dort bleiben sie, auch wenn der Raum danach sauber aussieht. Wischen verteilt sie über die Fläche, statt sie herauszuholen. So hält sich auch der Geruch: er kommt aus dem Material und endet, wenn die Quelle darin entfernt ist. Das ist die Arbeit einer Tatortreinigung. Belastetes Material wird herausgenommen und fachgerecht entsorgt, die Flächen darunter werden desinfiziert.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Deshalb sehen wir uns die Wohnung zuerst an, kostenlos. Danach steht der Umfang schriftlich fest, und erst nach Ihrer Zustimmung beginnt die Arbeit. Am Ende erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Anwesend sein müssen Sie nicht. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und uns in die Wohnung lässt. Papiere, Bargeld, Schmuck und persönliche Andenken legen wir zur Seite und geben sie den Berechtigten. Weggeworfen wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt.
Am Anblick lässt sich das nicht entscheiden. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch belastet sein. Umgekehrt sieht manche Spur schlimmer aus, als sie ist. Klären lässt sich das bei der Besichtigung. Dort sagen wir, was nötig ist: Leichenfundortreinigung, Reinigung der Wohnung nach einem Todesfall oder eine Wohnungsauflösung.
Am Anfang steht ein Telefonat, in dem Sie schildern, was vorgefallen ist. Alles Weitere ergibt sich vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
