Was in Bodenbelag, Fugen oder Estrich gezogen ist, bleibt im Material, auch wenn die Oberfläche darüber wieder trocken und unauffällig aussieht. Eine Leichenfundortreinigung ist deshalb Arbeit an der Bausubstanz und nicht am Fußboden. Wir übernehmen sie in Großdubrau, ebenso Wohnungen nach einem Todesfall und, wenn gewünscht, die anschließende Wohnungsauflösung.
Tuch und Reinigungsmittel erreichen das, was oben aufliegt. Darunter bleibt, was poröse Stoffe aufgenommen haben: Fugenmörtel, Holz, Teppichrücken und Estrich halten Rückstände fest, und ein feuchter Lappen verteilt sie eher, als dass er sie löst. Auch der Geruch sitzt nicht in der Luft, sondern in dieser Quelle im Material. Wird das kontaminierte Material entfernt und die Fläche desinfiziert, verschwindet er dauerhaft mit ihr.
Vom Zustand der Räume, und der zeigt sich erst vor Ort. Die Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein Angebot, gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung. Zum Abschluss gibt es eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Ist die Polizei eingeschaltet, ist die Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft der Startpunkt. Erst danach betreten wir die Wohnung, dann folgt die Besichtigung. Bei einer Tatortreinigung wie bei einer Wohnungsauflösung werden Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke gesichert und den Berechtigten ausgehändigt. Entsorgt wird, sobald die Freigabe dafür vorliegt.
Am Anblick nicht. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch belastet sein; das eine sagt über das andere nichts aus. Bei der Besichtigung prüfen wir, was Boden und angrenzende Bauteile aufgenommen haben. Daraus ergibt sich, was tatsächlich zu tun ist.
Für eine erste Einschätzung genügt es, am Telefon zu schildern, um welche Räume es geht und was bisher bekannt ist. Alles Weitere klärt die Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
