Nach einem Leichenfund reicht eine gewöhnliche Reinigung nicht aus, weil sie an der Oberfläche endet. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich ein, und dort erreicht sie kein Tuch und kein Wischwasser. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und auf Wunsch die anschließende Wohnungsauflösung in Großbottwar.
Haushaltsreiniger sind dafür gemacht, Oberflächen zu säubern, und das leisten sie. Ihre Wirkung endet dort, wo Flüssigkeit bereits unter einen Bodenbelag, in eine Fuge oder in den Estrich gelaufen ist, denn an diese Stelle kommt das Mittel nicht heran. Wischen verteilt die Rückstände dann eher, als dass es sie beseitigt. Bei einer Wohnung nach einem Todesfall betrifft das nicht nur eine einzelne Stelle: Polster, Teppichboden und Holz nehmen es mit auf. Wir entfernen kontaminiertes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen mit VAH-gelisteten Präparaten. Der Geruch hängt daran: Er bleibt weg, sobald die Quelle im Material heraus ist.
Der Preis richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb steht er erst fest, wenn jemand sie gesehen hat. Die Besichtigung ist kostenlos, danach erhalten Sie ein Angebot, und gearbeitet wird erst mit Ihrer Zustimmung. Nach dem Einsatz bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Vom Anblick allein lässt sich das nicht ableiten. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein, weil das Auge nur die Oberseite erfasst. Welche Bereiche betroffen sind, zeigt sich bei der Prüfung vor Ort.
Das hängt vom Einzelfall ab. Wie viel Material aus den Räumen heraus muss und wie weit die Belastung reicht, bestimmt den Ablauf, und beides beurteilen wir bei der Besichtigung.
Voraussetzung für den Beginn ist die Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft. Für ein erstes Gespräch genügt, worum es geht: welche Räume betroffen sind und ob die Freigabe vorliegt.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
