Vor jeder Reinigung steht die Freigabe des Ortes. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit einem Fundort befasst sind, bleibt alles unberührt. Danach beginnt unsere Arbeit: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die Wohnungsauflösung. Wir fahren dafür nach Großbeeren.
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So geht es weiter
- Freigabe abwarten. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheidet sie, wann die Räume wieder zugänglich sind. Bis dahin bleibt der Zustand, wie er ist.
- Warum die Oberfläche täuscht. Fugen, Holz, Teppichrücken und Estrich sind offene Materialien. Sie nehmen auf, was auf sie trifft, und geben es nach oben nicht wieder her. Ein Boden kann darum sauber aussehen, während sein biologischer Zustand ein anderer ist. Wischen bewegt Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch hört erst auf, wenn die Quelle im Material entfernt ist; mit der Reinigung verschwindet also sein Ursprung.
- Der Anruf. Am Telefon hilft uns, welche Räume betroffen sind, welche Böden dort liegen und ob der Ort bereits freigegeben wurde. Alles Übrige klärt sich vor Ort.
- Ansehen, was zu tun ist. Ein Mitarbeiter schaut sich die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts. Der Aufwand richtet sich danach, in welchem Zustand die Wohnung ist.
- Das schriftliche Angebot. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor jemand anfängt. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Die Durchführung. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage ist die Biostoffverordnung. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten ausgehändigt. Am Ende bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Was in Ihrem Fall nötig ist, lässt sich im Gespräch einordnen, auch wenn noch längst nicht alles entschieden ist.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.