Nach einem Leichenfund bleiben in der Wohnung Spuren zurück, die niemand aus der Familie selbst beseitigen muss und auch nicht anfassen sollte. Wir übernehmen in Gröditz die Leichenfundortreinigung, reinigen Wohnungen nach einem Todesfall und lösen sie auf Wunsch vollständig auf. Begonnen wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Ja, und der Grund liegt darin, dass hier etwas anderes verlangt ist als Putzen. Haushaltsreiniger lösen Schmutz von glatten Oberflächen, und dabei endet ihre Wirkung. Was nach einem Todesfall zurückbleibt, sitzt tiefer: in Fugen, im Holz, im Bodenbelag, mitunter bis in den Estrich hinein. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch trotzdem belastet sein, denn das eine sagt über das andere nichts aus. Wer oberflächlich wischt, verteilt Rückstände eher, als dass er sie entfernt, und auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material steckt. Wir entfernen kontaminiertes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Für eine Tatortreinigung gilt derselbe Maßstab.
Das hängt vom Zustand der Räume und vom Umfang der Arbeit ab, deshalb sehen wir uns die Wohnung vorher kostenlos an. Danach liegt Ihnen ein Angebot vor, und gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Bei einer Wohnungsauflösung richtet sich der Aufwand zusätzlich danach, wie viel Hausrat zu räumen und zu entsorgen ist.
Das lässt sich erst nach der Besichtigung seriös sagen, weil jede Wohnung anders aussieht. Wie viele Räume betroffen sind und ob zusätzlich eine Auflösung ansteht, bestimmt den Ablauf. Beim Termin vor Ort besprechen wir das mit Ihnen.
Darüber entscheidet Ihre Versicherung. Von uns bekommen Sie eine nach Positionen aufgeschlüsselte Rechnung sowie eine Dokumentation der ausgeführten Arbeiten, die Sie dort einreichen können.
Für den Anfang reicht eine kurze Schilderung der Lage am Telefon. Alles Weitere klären wir bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
