Ein Fundort wird erst gereinigt, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft ihn freigegeben haben; bis dahin liegt der Ort in behördlicher Hand. Danach übernehmen wir die Leichenfundortreinigung, und dasselbe gilt für die Tatortreinigung nach einem Gewaltdelikt. Ebenso reinigen wir eine Wohnung nach einem Todesfall und übernehmen, wenn es gewünscht ist, die Wohnungsauflösung. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen desinfizieren wir mit VAH-gelisteten Präparaten. Wir kommen dafür nach Greding zum Einsatzort.
Ein Wischmopp und Haushaltsreiniger lösen das, was auf einer Oberfläche liegt, und dort endet ihre Wirkung auch. Rückstände nach einem Todesfall bleiben aber nicht oben: sie ziehen in Fugen, in Bodenbeläge, in Holz und bis in den Estrich, wohin kein Mittel aus dem Supermarktregal folgt. Ein Boden, der sauber aussieht, sagt deshalb nichts darüber aus, in welchem biologischen Zustand die Fläche tatsächlich ist. Beim Wischen wird zudem über die Fläche verteilt, was eigentlich heraus müsste. Und der Geruch, der viele am stärksten beschäftigt, verschwindet dauerhaft erst dann, wenn seine Quelle im Material selbst entfernt worden ist.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb nennen wir vorab keine Zahl ins Blaue. Wir sehen uns die Räume kostenlos an und stellen danach ein Angebot, in dem der Umfang schriftlich festgehalten ist. Gearbeitet wird erst, wenn Sie diesem Angebot zugestimmt haben.
Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, von außen ist also nicht erkennbar, wer hier vorfährt und aus welchem Anlass. Wenn Sie Begegnungen im Haus vermeiden möchten, legen wir die Arbeitszeiten entsprechend.
Das hängt vom Einzelfall ab, und wir schätzen es nicht auf Verdacht. Wie viel Zeit die Räume brauchen, lässt sich beurteilen, sobald wir sie gesehen haben, und wir sagen es Ihnen bei der Besichtigung.
Für ein erstes Gespräch genügt eine grobe Schilderung: um welche Räume es geht und ob der Ort freigegeben ist. Alles Weitere klären wir vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
