Angehörige und Vermieter stellen nach einem Todesfall in einer Wohnung verschiedene Fragen. Angehörige wollen wissen, was mit den persönlichen Dingen geschieht. Vermieter fragen nach dem Zustand der Räume. Der Weg ist für beide derselbe: Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es dazu kommt, die Wohnungsauflösung. Wir kommen dafür nach Grassau.
Kostenlose Beratung, jetzt anrufen.
Wie ein Einsatz abläuft
- Zuerst die Freigabe. War die Polizei am Ort, beginnt keine Arbeit, solange Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume nicht freigegeben haben.
- Nicht selbst reinigen. Fugen, Holzdielen, der Rücken eines Teppichs und der Estrich darunter nehmen auf, was auf sie trifft. Rückstände bleiben im Material, auch wenn die Oberfläche danach sauber wirkt. Was man sieht, sagt nichts über den biologischen Zustand einer Fläche. Wischen bewegt Rückstände über den Boden, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch hat seine Quelle in diesem Material. Er verschwindet dauerhaft, sobald die Quelle entfernt ist.
- Die erste Schilderung. Für ein erstes Bild genügt, was geschehen ist, um welche Räume es geht und ob eine Freigabe vorliegt. Mehr ist am Anfang nicht nötig.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung kostet nichts. Dabei zeigt sich, welche Böden und Bauteile betroffen sind und wie umfangreich die Arbeit wird.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor jemand anfängt. Gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage dafür ist die Biostoffverordnung. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben, bei der Reinigung wie bei einer Auflösung. Zum Schluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation des Einsatzes, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ob es um Tatortreinigung geht, um eine Wohnung nach einem Todesfall oder um die vollständige Auflösung, klärt sich im ersten Gespräch. Alles Weitere ergibt sich aus dem, was bei der Besichtigung zu sehen ist.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.