Angehörige und Vermieter kommen mit verschiedenen Fragen auf diese Seite. Die eine Seite will wissen, was mit den persönlichen Dingen und der Wohnung geschieht, die andere, wer den Auftrag erteilt und wie der Ablauf aussieht. Die Arbeit dahinter ist dieselbe: Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn sie gewünscht ist, die Wohnungsauflösung. Wir fahren dafür nach Grafrath.
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Schritt für Schritt
- Freigabe abwarten. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume nicht freigegeben haben, beginnt keine Tatortreinigung. Diese Entscheidung liegt bei den Behörden. Erst danach lässt sich ein Termin festlegen.
- Warum Wischen nicht hilft. Rückstände bleiben nicht auf der Oberfläche. Sie ziehen in Fugen, Bodenbeläge, Holz und Estrich ein. Ein Tuch nimmt oben etwas ab und verteilt den Rest auf Flächen, die vorher nicht betroffen waren. Der belastete Bereich wird dadurch größer statt kleiner. Wie sauber etwas aussieht, sagt nichts über den biologischen Zustand der Fläche. Auch Geruch hält sich, solange die Quelle im Material sitzt, und verschwindet dauerhaft, sobald sie heraus ist.
- Der Anruf. Am Telefon hilft, um welche Räume es geht, ob eine behördliche Freigabe vorliegt, wer den Auftrag erteilt und wer Zugang ermöglicht. Mehr wird für den ersten Termin nicht gebraucht.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung ist kostenlos.
- Was im Angebot steht. Der Umfang der Arbeiten steht schriftlich fest, bevor etwas beginnt. Gearbeitet wird nach Zustimmung des Auftraggebers, nicht vorher.
- Ausführung. Belastetes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Je nach Auftrag folgt die Reinigung, die Übernahme der Wohnung nach dem Todesfall oder deren vollständige Auflösung. Grundlage ist die Biostoffverordnung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Treppenhaus ausbleiben. Zum Abschluss gibt es eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die bei einer Versicherung eingereicht werden kann.
Der Weg beginnt mit einem Telefonat, in dem der Zustand der Räume geschildert wird. Alles Weitere ergibt sich aus Besichtigung und Angebot.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.