Wer im selben Haus wohnt, bemerkt von einem solchen Einsatz kaum etwas. Wir übernehmen die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung in Grafenau, reinigen die Wohnung nach einem Todesfall und lösen sie bei Bedarf mit einer Wohnungsauflösung vollständig auf. Gearbeitet wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Wischen erreicht nur die Oberfläche. Was zurückbleibt, sitzt darunter: in Fugen, im Bodenbelag, im Estrich und in unbehandeltem Holz. Eine Fläche wirkt optisch einwandfrei und ist biologisch trotzdem belastet, das Auge erkennt eine Kontamination nicht. Ein feuchter Lappen verteilt die Rückstände zusätzlich über den Raum, statt sie herauszulösen. Auch der Geruch reagiert nicht auf Reinigungsmittel: Er bleibt, solange die Quelle im Material steckt, und ist mit ihr endgültig verschwunden. Bei einer Tatortreinigung prüfen wir auch angrenzende Flächen, Sockelleisten und Übergänge, weil sich die Belastung nicht auf die sichtbare Stelle beschränkt. Wir entfernen belastetes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Vom Zustand der Räume und vom Umfang der Arbeiten. Damit das nicht geschätzt werden muss, sehen wir uns die Räume vorher an, diese Besichtigung kostet nichts. Danach liegt Ihnen ein Angebot vor, und erst mit Ihrer Zustimmung beginnt die Arbeit.
Von der Straße aus ist nichts zuzuordnen. Die Einsatzfahrzeuge fahren neutral vor, ohne Firmenbeschriftung. Wenn Ihnen daran gelegen ist, legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Treppenhaus ausbleiben.
Nein. Notwendig ist, dass jemand den Auftrag erteilt und uns Zugang zur Wohnung verschafft. Entsorgt wird nichts, bevor die Freigabe dafür vorliegt, die Entscheidung darüber bleibt bei Ihnen.
Was in den Räumen vorgefunden wurde, lässt sich in wenigen Sätzen schildern. Alles Weitere ergibt sich bei der Besichtigung vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
