Ob in einer Wohnung nach einem Leichenfund gereinigt werden darf, entscheidet nicht der Angehörige, sondern die Behörde: erst nach der Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft beginnt die Arbeit. Wir übernehmen Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung in Grävenwiesbach. Der Weg dorthin ist immer derselbe.
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Die Reihenfolge, in der es abläuft
- Die behördliche Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, hält alles an, bis sie die Räume wieder freigibt. Den Zeitpunkt nennen Ihnen die Beamten.
- Nichts selbst putzen. Wie weit Rückstände gegangen sind, lässt sich an der Oberfläche nicht ablesen. Sie ziehen in Fugen, Holz, Bodenbeläge und Estrich ein, während der Raum darüber sauber wirkt. Wischen verteilt sie, statt sie zu entfernen, und der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material sitzt. Das Ausmaß zeigt sich erst, wenn jemand die Räume fachlich beurteilt.
- Die erste Schilderung. Im Gespräch genügt, was Sie wissen: welche Räume betroffen sind, ob die Freigabe vorliegt und ob eine Reinigung ansteht oder der gesamte Hausrat weg muss. Lücken sind kein Problem.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung kostet nichts. Unsere Teams fahren mit neutralen Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung vor, und auf Wunsch legen wir die Termine so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
- Was im Angebot steht. Sie erhalten schriftlich, welche Arbeiten wir vorsehen und in welchem Umfang. Wir beginnen erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material nehmen wir heraus und entsorgen es fachgerecht, die betroffenen Flächen desinfizieren wir mit VAH-gelisteten Präparaten. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir zusätzlich den gesamten Hausrat und übergeben die Wohnung leer.
Ob am Ende eine Reinigung genügt oder die Wohnung vollständig aufgelöst wird, klärt die Besichtigung. Den Anfang macht ein Gespräch, in dem Sie schildern, was vorliegt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.