Was eine Reinigung nach einem Todesfall kostet, richtet sich nach dem Zustand der Räume: nach der Größe der betroffenen Fläche, nach der Frage, wie tief Rückstände in Boden und Bauteile gezogen sind, und danach, ob es bei der Reinigung bleibt oder die Wohnung vollständig geräumt wird. Eine Zahl vorab, ohne die Räume gesehen zu haben, wäre geraten. Wir übernehmen Wohnungen nach einem Todesfall in Graben, dazu Leichenfundortreinigung und Wohnungsauflösung.
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Schritt für Schritt
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, bestimmt sie den Zeitpunkt. Eine Tatortreinigung beginnt erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
- Nichts selbst putzen. Allzweckreiniger, Lappen und Eimer sind für Alltagsschmutz gemacht. Sie erreichen die Oberfläche, mehr nicht. Was in Fugen, Dielen, Teppichrücken und Estrich eingezogen ist, bleibt dort, auch wenn der Raum danach sauber aussieht. Der Blick sagt nichts über den biologischen Zustand einer Fläche. Wischen verteilt Rückstände zusätzlich auf angrenzende Flächen. Auch der Geruch hält sich, solange seine Quelle im Material sitzt. Ist das Material entfernt, verschwindet er dauerhaft.
- Der Anruf. Geschildert werden sollte, um welche Räume es geht, ob die Polizei beteiligt war und wer Zugang zur Wohnung hat. Für eine erste Einschätzung reicht das.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung vor Ort kostet nichts. Wir fahren mit neutralen Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung vor.
- Der Umfang wird festgehalten. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot. Erst wenn Sie zustimmen, fängt die Arbeit an.
- Was dann geschieht. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Entsorgt wird nichts ohne Ihre Freigabe. Je nach Lage bleibt es bei der Reinigung, oder wir übernehmen die Wohnung nach dem Todesfall vollständig und lösen den Hausrat auf.
Was in Ihrem Fall nötig ist und was es kostet, steht nach der Besichtigung fest. Der erste Schritt dahin ist ein Telefonat.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.