Angehörige und Vermieter rufen mit verschiedenen Fragen an. Angehörige wollen wissen, ob sie die Wohnung betreten sollen. Vermieter wollen wissen, wann die Räume wieder frei sind. Der Weg dahin ist derselbe: Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung in Gornau/Erzgeb., reinigen und räumen die Wohnung nach einem Todesfall und lösen Wohnungen vollständig auf. Wer den Auftrag erteilt und uns Zugang verschafft, klärt sich im ersten Gespräch.
Kostenlose Beratung, jetzt anrufen.
Die Reihenfolge, in der es abläuft
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, wartet jede Reinigung. Wir beginnen erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
- Nichts selbst putzen. Wie weit etwas reicht, lässt sich mit den Augen nicht feststellen. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch belastet sein, weil Rückstände in Fugen, Bodenbelag, Holz und Estrich gezogen sind. Wer darüber wischt, verteilt sie, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch bleibt so lange, wie die Quelle im Material steckt. Was wirklich heraus muss, beurteilen wir vor Ort und nicht am Telefon.
- Das erste Telefonat. Es genügt, was Sie ohnehin wissen: welcher Raum betroffen ist, wie lange die Wohnung unbewohnt war, ob die Polizei da war, welche Böden liegen.
- Ansehen, was zu tun ist. Wir sehen uns die Räume vorher an. Diese Besichtigung kostet nichts, und sie ist der Punkt, an dem sich der Umfang zeigt.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie erhalten den Umfang schriftlich, bevor jemand mit der Arbeit anfängt. Ohne Ihre Zustimmung passiert nichts.
- Die Arbeit selbst. Belastetes Material tragen wir heraus und entsorgen es fachgerecht, die betroffenen Flächen desinfizieren wir mit VAH-gelisteten Präparaten. Je nach Fall bleibt es bei der Tatortreinigung eines einzelnen Raumes, oder es folgt die Wohnungsauflösung mit allem Hausrat. Danach bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ob ein Raum gereinigt oder die ganze Wohnung geräumt wird, entscheidet sich nach der Besichtigung. Der erste Schritt ist ein Telefonat, in dem Sie schildern, was vorliegt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.