Nach einem Leichenfund erteilt den Auftrag, wer Zugang zu den Räumen hat und die Reinigung beauftragen möchte. Angehörige entscheiden das nicht immer allein, und solange Polizei oder Staatsanwaltschaft die Wohnung noch bearbeiten, entscheidet dort zunächst niemand anderes. Diese Seite erklärt, was danach geordnet abläuft: Tatortreinigung, Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die Wohnungsauflösung.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, wartet jede Arbeit, bis der Ort freigegeben wurde. Wer unsicher ist, ob das schon geschehen ist, fragt bei der Dienststelle nach, die vor Ort war.
- Die Räume unberührt lassen. Wie viel Aufwand ein Fundort verlangt, lässt sich mit dem Auge nicht bestimmen. Erst bei der Besichtigung zeigt sich, wie weit Rückstände in Bodenbelag, Fugen, Holz oder Estrich hineingegangen sind. Eine Fläche kann sauber aussehen und im Material belastet sein. Wischen bewegt solche Rückstände nur an andere Stellen, und der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material sitzt. Deshalb bringt eigenes Putzen keinen Fortschritt, es macht die Beurteilung schwerer.
- Der Anruf. Hilfreich ist, was Sie über den Fundort wissen: welcher Raum betroffen ist, welcher Bodenbelag dort liegt, wie lange die Wohnung geschlossen war und ob die Freigabe vorliegt. Wer will, sagt gleich, dass Begegnungen im Haus vermieden werden sollen. Dann legen wir die Arbeitszeiten entsprechend, und die Fahrzeuge kommen ohne Beschriftung.
- Ansehen, was zu tun ist. Jemand von uns sieht sich die Räume an und beurteilt, was heraus muss. Diese Besichtigung kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
- Angebot. Danach erhalten Sie schriftlich, welche Arbeiten in welchem Umfang vorgesehen sind. Erst wenn Sie zustimmen, fängt jemand an.
- Die Arbeit selbst. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Je nach Fall bleibt es bei der Reinigung, oder wir übernehmen die Wohnung und lösen sie auf.
Für ein Gespräch genügt, was Sie im Moment wissen. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.