Zwischen dem Auffinden und dem ersten Handgriff in der Wohnung liegen mehrere Stationen, und die wenigsten davon liegen bei den Angehörigen. Diese Seite beschreibt, was in dieser Zeit geschieht und wie eine Leichenfundortreinigung in Göllheim abläuft. Ebenso übernehmen wir eine Wohnung nach einem Todesfall und lösen sie auf, wenn das ansteht.
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Schritt für Schritt
- Warten auf die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume noch benötigen, ruht dort alles. Erst nach der Freigabe darf eine Tatortreinigung beginnen. Bis dahin muss von Ihrer Seite nichts veranlasst werden.
- Warum die Oberfläche täuscht. Fugen, Holzdielen, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft. Sichtbar bleibt nur die Decke darüber, über den Zustand des Materials darunter sagt sie nichts. Ein Lappen holt nichts aus einer Fuge heraus, er zieht es in die Fläche. Auch der Geruch hängt an dem, was das Material aufgenommen hat, und er endet, sobald diese Quelle entfernt ist. Wischen löst an dieser Stelle also nichts.
- Das erste Telefonat. Weiter hilft, was Sie ohnehin wissen: um welchen Raum es geht, wie groß er ist, welcher Boden verlegt ist und ob die Freigabe vorliegt. Ob eine Wohnung nach einem Todesfall nur gereinigt oder vollständig geleert werden soll, lässt sich dabei mitklären.
- Die Besichtigung vor Ort. Wir sehen uns die Räume an, bevor überhaupt etwas kalkuliert wird. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Angebot. Danach steht schriftlich, welcher Umfang gemeint ist. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Papiere, Bargeld, Schmuck und persönliche Andenken legen wir beiseite und übergeben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts ohne Ihre Freigabe. Ob es bei der Reinigung bleibt oder eine Wohnungsauflösung folgt, entscheiden Sie.
Welcher dieser Schritte bei Ihnen gerade ansteht, lässt sich in einem kurzen Gespräch klären. Alles Weitere ergibt sich daraus.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.