Nach einem Todesfall bleibt vieles dort zurück, wo niemand hinsieht: in Bodenbelägen, in Fugen, im Holz, im Estrich. Von allein verschwindet das nicht, auch wenn die Fläche darüber wieder sauber wirkt. Wir übernehmen in Glonn die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung.
Wer nur die Oberfläche behandelt, entfernt das Sichtbare. Darunter bleibt es, wie es ist. Rückstände ziehen in Fugen, unter Sockelleisten und in den Untergrund. Eine Fläche kann optisch einwandfrei sein und biologisch belastet bleiben. Beim Wischen wird verteilt, was eigentlich heraus müsste. Auch der Geruch hängt nicht in der Luft, er sitzt in dem Material, in das er gezogen ist. Ist diese Quelle entfernt, ist er dauerhaft weg. Wir tragen kontaminiertes Material ab, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen. Begonnen wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb steht am Anfang kein Preis, sondern ein Blick darauf. Die Besichtigung ist kostenlos. Danach erhalten Sie ein Angebot mit dem Umfang der Arbeiten. Wir fangen erst an, wenn Sie zugestimmt haben.
Nein. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und uns Zugang zur Wohnung verschafft. Die Fahrzeuge sind neutral, ohne Firmenschriftzug. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Sie Begegnungen im Haus aus dem Weg gehen. Bei einer Wohnungsauflösung wird nichts weggegeben, solange die Freigabe dafür nicht vorliegt.
Das hängt vom einzelnen Fall ab. Eine verlässliche Antwort ergibt sich erst, wenn wir die Räume gesehen haben. Bei der Besichtigung sagen wir Ihnen, womit zu rechnen ist.
Im Gespräch genügt eine kurze Schilderung: was geschehen ist, um welche Räume es geht und ob sie bereits freigegeben sind. Den Rest klären wir vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
