Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Fundort nicht freigegeben haben, bleibt dort alles unberührt. Erst danach beginnt die eigentliche Arbeit: Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn die Räume leer werden sollen, die Wohnungsauflösung. So arbeiten wir auch an Einsatzorten in Gleichen.
Das Auge ist hier kein verlässlicher Maßstab. Eine Fläche kann nach dem Wischen völlig sauber wirken und im Material darunter weiter kontaminiert sein. Rückstände ziehen in Fugen, unter Sockelleisten, durch Bodenbeläge und bis in den Estrich, Holz nimmt sie auf. Wischwasser löst das nicht, es verteilt die Rückstände über die Fläche. Auch der Geruch hängt daran: Er hält sich, weil seine Quelle im Material steckt, und er ist fort, sobald das betroffene Material heraus ist. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung.
Vom Zustand der Räume und davon, wie viel Material betroffen ist. Bevor irgendetwas geschieht, sieht sich das jemand vor Ort an, kostenlos. Danach liegt ein Angebot vor, und gearbeitet wird erst, wenn Sie ihm zugestimmt haben. Zum Abschluss gibt es eine aufgeschlüsselte Rechnung samt Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Wenn Ihnen daran liegt, legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden. Das wird bei der Besichtigung abgesprochen.
Ist die Polizei eingeschaltet, wird die Freigabe des Ortes abgewartet. Liegt sie vor, folgt die Besichtigung. Dabei zeigt sich, welche Räume und welche Materialien betroffen sind. Bei einer Wohnungsauflösung wird zusätzlich festgelegt, welche Bereiche gereinigt und welche vollständig ausgeräumt werden. Kontaminiertes Material entfernen und entsorgen wir fachgerecht, die betroffenen Flächen werden desinfiziert.
Am Telefon reicht eine knappe Schilderung: um welche Räume es geht und ob der Ort freigegeben ist. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
