Was eine Reinigung kostet, richtet sich nach dem Zustand der Räume. Wie weit Rückstände in Bodenbelag, Fugen und Estrich gezogen sind und wie groß die betroffene Fläche ist: daraus ergibt sich der Aufwand. Wir reinigen Leichenfundorte und Tatorte in Glashütten, übernehmen Wohnungen nach einem Todesfall und lösen Wohnungen auf.
Sauber aussehen und sauber sein sind hier zwei verschiedene Dinge. Wird nur die Oberfläche behandelt, bleibt zurück, was bereits tiefer sitzt: unter dem Belag, in Fugen, im Holz, im Estrich. Von außen ist das nicht zu sehen. Wischen verteilt solche Rückstände, statt sie aus dem Material zu holen. Auch der Geruch bleibt, denn seine Quelle liegt im Material selbst. Er verschwindet dauerhaft, sobald diese Quelle heraus ist. Bei einer Tatortreinigung wird deshalb kontaminiertes Material entfernt und fachgerecht entsorgt, die Flächen darunter werden desinfiziert.
Das klärt sich vor der ersten Arbeitsstunde. Jemand von uns sieht sich die Räume an, diese Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein Angebot mit dem Umfang der Arbeiten. Wir beginnen erst, wenn Sie zugestimmt haben. Steht auch eine Wohnungsauflösung an, gehört sie in dasselbe Angebot. Entsorgt wird dabei nichts, solange die Freigabe dafür fehlt.
Der Anblick gibt darüber keine Auskunft. Räume wirken aufgeräumt, während im Material noch Rückstände sitzen. Was zählt, ist die Tiefe, in die etwas eingedrungen ist. Bei einer Leichenfundortreinigung entscheidet sich daran, wie weit gearbeitet werden muss. Beurteilt wird das bei der Besichtigung, nicht am Telefon.
Das hängt vom Einzelfall ab und lässt sich nach der Besichtigung sagen. Eine Zahl vorab wäre geraten. Die Fahrzeuge unserer Teams tragen keine Firmenbeschriftung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass im Haus niemandem begegnet wird.
Am Telefon genügt, was Sie wissen: um welche Räume es geht und was vorgefallen ist. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
