Nach einem Leichenfund entscheidet der Zustand der Räume darüber, ob eine Wohnung später wieder vermietet oder verkauft werden kann. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung in Gerstungen sowie die Wohnung nach einem Todesfall, auf Wunsch bis zur vollständigen Wohnungsauflösung. Der Weg dorthin ist geordnet, und wer wann entscheidet, ist von Anfang an klar.
Kostenlose Beratung, jetzt anrufen.
Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Die behördliche Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Fundort befasst sind, liegt die Entscheidung über den Zugang bei ihnen. Erst wenn sie den Ort freigeben, beginnt unsere Arbeit.
- Warum Wischen nicht hilft. Eine abgewischte Fläche sieht sauber aus und verrät nichts über ihren biologischen Zustand. Rückstände sind längst in Fugen, Dielen, Bodenbelag und Estrich gezogen; an der Oberfläche werden sie verteilt statt entfernt. Was dort zurückbleibt, trägt auch den Geruch. Er endet dauerhaft, sobald die Quelle im Material heraus ist, und damit ist er mit der Reinigung selbst erledigt.
- Was am Telefon geklärt wird. Um welche Räume es geht, ob eine Freigabe vorliegt und wer den Auftrag erteilt: Angehörige, Eigentümer oder Verwaltung. Mehr braucht es für den ersten Schritt nicht.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung findet vor Ort statt und kostet nichts. Sie zeigt, was tatsächlich betroffen ist und was aus dem Material heraus muss.
- Das schriftliche Angebot. Vor Arbeitsbeginn bekommen Sie den Umfang schriftlich, gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Abgerechnet wird später aufgeschlüsselt, dazu gehört eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Je nach Auftrag bleibt es bei der Tatortreinigung eines Raumes, oder die gesamte Wohnung wird geräumt und aufgelöst. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Treppenhaus ausbleiben.
Am Anfang steht ein Telefonat, in dem der Fall geschildert wird. Alles Weitere richtet sich nach dem, was bei der Besichtigung zu sehen ist.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.