Eine Wohnung ist nach einem Todesfall nicht verloren. Sie lässt sich wieder vermieten oder verkaufen, sobald die Rückstände vollständig aus dem Material entfernt sind. Dafür gibt es die Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn der Hausrat mit heraus soll, die Wohnungsauflösung. Tatortreinigung übernehmen wir ebenso, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume in Gerolsbach freigegeben haben.
Von Hand wird die betroffene Fläche eher größer. Ein Tuch nimmt oben etwas ab und trägt den Rest weiter: über den Boden, an den Sockel, in die nächste Fuge. Was in Fugen, Holz und Estrich gezogen ist, bleibt dort. Die Stelle sieht danach sauber aus. Über den Zustand unter der Oberfläche sagt das nichts. Auch der Geruch bleibt, denn er sitzt im Material. Er geht dauerhaft weg, wenn die Quelle dort entfernt ist. Wir nehmen kontaminiertes Material heraus und entsorgen es fachgerecht. Die Flächen werden anschließend mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Vorher sieht sich jemand die Wohnung an, kostenlos. Danach steht der Umfang schriftlich im Angebot. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Zum Schluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Am Anblick nicht. Ein Raum kann ordentlich wirken und trotzdem betroffen sein. Entscheidend ist, wie weit etwas in Böden und Fugen gezogen ist, und das zeigt sich von oben nicht. Bei der Besichtigung wird geprüft, welche Bereiche wirklich behandelt werden müssen.
Das hängt vom Einzelfall ab. Betroffene Fläche, verbaute Böden, die Frage, ob Hausrat mit heraus soll: daraus ergibt sich der Umfang. Bei der Besichtigung wird das für Ihre Räume geklärt.
Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden. Für den Termin zur Besichtigung reichen ein paar Sätze zur Lage.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
