Nach einem Todesfall in einer Mietwohnung ist manchmal wochenlang unklar, wer den Auftrag zur Reinigung erteilt. Ein Besichtigungstermin legt dabei nichts fest: er kostet nichts, und gearbeitet wird erst, wenn ein schriftliches Angebot angenommen ist. Wir übernehmen Wohnungen nach einem Todesfall, reinigen Leichenfundorte und lösen Wohnungen auf, auch in Germaringen.
Kostenlose Beratung, jetzt anrufen.
So geht es weiter
- Die behördliche Freigabe. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, bleibt die Wohnung bis zur Freigabe unberührt. Danach beginnt unsere Arbeit.
- Nicht selbst reinigen. Fugen, Holzdielen, Teppichrücken und Estrich sind aufnahmefähige Materialien. Was auf sie trifft, bleibt nicht oben liegen, sondern wandert nach unten und in die Tiefe. Deshalb sagt das Aussehen einer Fläche nichts über ihren biologischen Zustand: sie kann sauber wirken und belastet sein. Wischen von oben verteilt die Rückstände, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch hat seinen Sitz im Material, nicht in der Luft. Er hört auf, sobald diese Quelle heraus ist.
- Das erste Telefonat. Nützlich ist eine kurze Schilderung der Lage: um welche Räume es geht, wie groß die betroffene Fläche etwa ist, welche Böden verlegt sind und ob eine Behörde beteiligt war.
- Wir sehen uns die Räume an. Wir kommen zum Einsatzort und prüfen, was wirklich betroffen ist. Diese Besichtigung ist kostenlos. Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, von außen ist nichts zuzuordnen.
- Das schriftliche Angebot. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor etwas beginnt. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Ohne Zustimmung passiert nichts.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Je nach Fall bleibt es bei der Tatortreinigung beziehungsweise Leichenfundortreinigung, oder es folgt zusätzlich die Wohnungsauflösung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass es zu keinen Begegnungen im Haus kommt.
Was in einem einzelnen Fall nötig ist, lässt sich im Gespräch schneller klären als am Text. Für eine erste Einschätzung genügt eine knappe Beschreibung der Wohnung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.