Nach einem Leichenfund entscheidet zuerst die Polizei: Erst wenn sie oder die Staatsanwaltschaft die Räume freigibt, darf dort gereinigt werden. Danach liegt die Entscheidung bei Ihnen. Wir sehen uns die Wohnung an, Sie bekommen ein Angebot, und gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung, ob es um Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung geht, um eine Wohnung nach einem Todesfall oder um eine Wohnungsauflösung.
Weil Wischen die betroffene Fläche größer macht, statt sie kleiner zu machen. Was mit Lappen und Wasser aufgenommen wird, geht zum Teil wieder ab, an der Türschwelle, am Fußleistenrand, im nächsten Zimmer. Rückstände sitzen zudem nicht nur oben auf. Sie ziehen in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich. Eine Fläche kann danach sauber aussehen und trotzdem belastet sein, denn der Anblick sagt nichts über den biologischen Zustand. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material steckt. Wir nehmen darum das kontaminierte Material heraus und entsorgen es fachgerecht. Die Flächen werden anschließend mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Ist die Quelle weg, ist auch der Geruch weg.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume. Ob ein Zimmer betroffen ist oder die ganze Wohnung aufgelöst wird, macht den Unterschied im Aufwand. Wir sehen uns das vorher kostenlos an und schreiben Ihnen danach, was zu tun ist und was es kostet. Sie erhalten eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Treppenhaus vermieden werden. Das lässt sich bei der Besichtigung festlegen.
Am Aussehen der Räume lässt sich das nicht ablesen. Eine Stelle wirkt trocken und unauffällig, während unter dem Belag etwas anderes vorliegt. Deshalb sieht sich das jemand vor Ort an, der weiß, wohin Rückstände laufen. Diese Einschätzung kostet nichts.
Für den ersten Kontakt genügt eine kurze Schilderung: was vorgefallen ist, um welche Räume es geht und ob die Wohnung freigegeben wurde. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
