Ob eine Wohnung nach einem Todesfall wieder vermietet oder verkauft werden kann, entscheidet sich nicht an der Oberfläche. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es so gewünscht ist, die vollständige Wohnungsauflösung. Den Umfang bestimmt der Auftraggeber, und ohne seine Zustimmung beginnt nichts.
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So geht es weiter
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, liegt die Entscheidung über den Zugang bei den Behörden. Erst wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben, dürfen wir dort arbeiten.
- Die Räume unberührt lassen. Wird nur die Oberfläche behandelt, bleibt das Eigentliche zurück: Rückstände ziehen in Fugen, Bodenbeläge, Holz und Estrich ein, wohin kein Wischwasser reicht. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch unverändert sein, denn was man sieht, sagt über den Zustand des Materials nichts aus. Beim Wischen wird verteilt, was entfernt werden müsste. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material sitzt, und verschwindet mit ihr dauerhaft.
- Das Vorgespräch. Am Telefon hilft alles, was schon bekannt ist: was vorgefallen ist, wie die Räume genutzt wurden, wie groß die Wohnung ist, ob der Hausrat mit weg soll und wer den Auftrag vergibt.
- Der Termin vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts. Auf Wunsch werden die Arbeitszeiten so gelegt, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
- Angebot. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor die erste Arbeit beginnt. So ist vorher geklärt, was übernommen wird und was nicht.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung wird zusätzlich der gesamte Hausrat geräumt, damit die Wohnung übergeben werden kann. Danach folgen eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Ob am Ende eine Tatortreinigung, die Übernahme der Wohnung oder die komplette Auflösung in Gensingen steht, wird im Gespräch und bei der Besichtigung geklärt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.