An einem Fundort wird erst gearbeitet, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft ihn freigegeben haben. Danach hängt alles daran, dass jemand den Auftrag erteilt und uns in die Räume lässt. Wir übernehmen dann die Tatortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die anschließende Wohnungsauflösung in Gemmrigheim.
Es braucht eine Fachfirma, weil das Entscheidende nicht an der Oberfläche liegt. Wird nur oben abgewischt, bleibt zurück, was in Fugen, Bodenbelag, Holz und Estrich gezogen ist. Der Raum sieht danach sauber aus, am biologischen Zustand ändert sich nichts, und der Geruch kehrt zurück, weil seine Quelle im Material sitzt. Wischen verteilt solche Rückstände zusätzlich, statt sie zu beseitigen. Bei einer Leichenfundortreinigung wird deshalb das kontaminierte Material herausgenommen und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, und der zeigt sich erst vor Ort. Deshalb sieht sich zuerst jemand die Sache an, diese Besichtigung kostet nichts. Danach liegt ein Angebot vor, in dem der Umfang benannt ist. Begonnen wird erst, wenn Sie dem zugestimmt haben.
Nein. Notwendig ist allein, dass jemand den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht. Wer die Wohnung nicht noch einmal betreten möchte, muss das nicht. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass es im Haus zu keinen Begegnungen kommt.
Am Anblick nicht. Wie eine Fläche aussieht, sagt nichts darüber, in welchem biologischen Zustand sie ist; eine unauffällige Stelle kann betroffen sein, während eine sichtbare Verfärbung harmlos bleibt. Bei der Besichtigung sehen wir uns an, wie weit die Kontamination in den Aufbau hineinreicht.
Am Telefon genügt eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht und ob der Ort freigegeben ist. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
