Nach einem Leichenfund bleibt im Material zurück, was an der Oberfläche nicht mehr zu sehen ist: in Fugen, unter Bodenbelägen, im Estrich. Diese Seite beschreibt, wie eine Tatortreinigung abläuft, was bei der Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall geschieht und wie eine Wohnungsauflösung in Geltendorf organisiert wird. Der Weg dorthin ist geordnet, und er beginnt nicht mit dem Wischtuch.
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So geht es weiter
- Solange ermittelt wird. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, liegt die Entscheidung über die Freigabe der Räume bei ihnen. Bis dahin wird dort nicht gearbeitet, auch von uns nicht.
- Die Räume unberührt lassen. Wer von Hand wischt, verteilt Rückstände über eine Fläche, die vorher kleiner war. Aus einer betroffenen Stelle wird ein betroffener Bereich, während das, was in Fugen und unter den Belag gezogen ist, unverändert dort sitzt. Wie sauber eine Fläche aussieht, sagt über ihren biologischen Zustand nichts aus. Auch der Geruch hört erst auf, wenn seine Quelle aus dem Material heraus ist.
- Das erste Telefonat. Es reicht, was Sie ohnehin wissen: um welche Räume es geht, ob eine Freigabe vorliegt, wie die Wohnung zugänglich ist und wer über sie entscheidet.
- Ansehen, was zu tun ist. Vor jedem Auftrag sieht sich jemand die Räume an, kostenlos. Dabei klärt sich, ob es um die Leichenfundortreinigung eines einzelnen Zimmers geht oder um die gesamte Wohnung samt Einrichtung.
- Angebot. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor etwas beginnt. Gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung. Was der Aufwand ergibt, richtet sich nach dem Zustand der Räume.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Auflösung kommt der Hausrat heraus; entsorgt wird nichts, solange die Freigabe der Berechtigten dafür fehlt. Die Fahrzeuge vor dem Haus tragen keine Firmenbeschriftung.
Für ein erstes Gespräch genügt, was Ihnen im Moment bekannt ist. Alles Weitere ergibt sich bei der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.