Nach einem Todesfall in einer Wohnung muss niemand selbst zu Putzmitteln greifen. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die anschließende Wohnungsauflösung. Auch für Räume in Geithain gilt dabei eine feste Reihenfolge, und sie beginnt nicht mit der Arbeit.
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So geht es weiter
- Warten auf die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, beginnt bei uns nichts, solange Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort nicht freigegeben haben. Wer den Auftrag erteilt, ob Angehörige oder Eigentümer, lässt sich in dieser Zeit in Ruhe klären.
- Warum Wischen nicht hilft. Was auf einer Fläche zu sehen ist, ist der kleinere Teil. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich und bleiben dort, wenn nur die Oberfläche behandelt wird. Ein Zimmer kann danach sauber aussehen und biologisch belastet sein, denn das Auge sagt über den Zustand des Materials nichts aus. Wischen verteilt, was entfernt werden muss. Der Geruch hängt an derselben Stelle: Er geht dauerhaft weg, sobald die Quelle im Material heraus ist.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich sind die Art der betroffenen Räume, ob eine Freigabe vorliegt, wer Zugang hat und wer die Beauftragung verantwortet. Mehr braucht der erste Schritt nicht.
- Der Termin vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
- Angebot. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor etwas anfängt. Gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung.
- Ausführung. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage der Arbeit ist die Biostoffverordnung. Je nach Auftrag folgt die Reinigung der Wohnung oder ihre Auflösung. Zum Schluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ob ein Fall in unser Aufgabengebiet fällt, klärt eine kurze Schilderung am Telefon. Alles Weitere ergibt sich aus der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.