Angehörige fragen als Erstes, was die Nachbarn mitbekommen. Die Arbeit selbst ist ein sachlicher Vorgang und läuft ohne Aufsehen ab. Wir reinigen nach einem Leichenfund, übernehmen eine Wohnung nach einem Todesfall und führen die Wohnungsauflösung durch. Wer den Auftrag erteilt und wer den Zugang zur Wohnung ermöglicht, wird vor dem ersten Termin geklärt.
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So geht es weiter
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, liegt die Entscheidung über die Räume zunächst dort. Eine Tatortreinigung beginnt erst, nachdem Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben. Für die Leichenfundortreinigung gilt dasselbe.
- Warum Wischen nicht hilft. Ein feuchtes Tuch nimmt Rückstände an einer Stelle auf und trägt sie an die nächste weiter. Die betroffene Zone wird dadurch größer statt kleiner. Dazu kommt, dass Rückstände nicht oben liegen, sondern in Fugen, Holz und Estrich einziehen, wo von der Oberfläche aus nichts mehr zu erreichen ist. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet bleiben. Auch der Geruch endet dauerhaft erst, wenn die Quelle im Material entfernt ist.
- Die erste Schilderung. Am Telefon reichen wenige Angaben: um welche Räume es geht, was Polizei oder Bestatter mitgeteilt haben und wer einen Schlüssel hat. Daraus ergibt sich, wie der Termin vorbereitet wird.
- Der Termin vor Ort. Die Besichtigung kostet nichts. Vor Ort wird gesichtet, welche Bodenbeläge und Einrichtungsteile betroffen sind und welcher Teil der Wohnung unberührt geblieben ist.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Der Umfang wird schriftlich festgehalten und beziffert, bevor irgendetwas beginnt. Gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür nicht vorliegt.
- Die Arbeit selbst. Belastetes Material wird herausgenommen und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Andenken werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Zum Abschluss gibt es eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Ob am Ende die Reinigung, die Übernahme der Wohnung oder deren Auflösung steht, zeigt der Termin vor Ort. Ein Telefonat mit einer kurzen Schilderung ist der Anfang.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.