Wenn nach einem Leichenfund noch offen ist, wer sich um die Wohnung kümmert, erreicht uns die Anfrage vom Vermieter. Praktisch zählt dabei, wer den Auftrag erteilt und wer Zugang zu den Räumen verschafft. Wir übernehmen Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung in Geisa, reinigen Wohnungen nach einem Todesfall und führen Wohnungsauflösungen durch, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Wer nur die Oberfläche behandelt, lässt das Eigentliche zurück. An einem Tatort oder Leichenfundort sind Rückstände in Fugen, unter den Bodenbelag, in Holz und in den Estrich gezogen. Eine gewischte Fläche sieht optisch einwandfrei aus und ist trotzdem kontaminiert, denn der sichtbare Zustand sagt nichts über den biologischen aus. Feuchtes Wischen verteilt Rückstände zusätzlich in Ritzen und Anschlüsse. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material sitzt. Wir entfernen belastetes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen mit VAH-gelisteten Präparaten. Mit dem Material verschwindet der Geruch dauerhaft.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb sieht sich das vorab jemand kostenlos an. Danach erhalten Sie ein Angebot, und gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Zum Abschluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation des Einsatzes, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Das beantwortet sich am einzelnen Fall und wird bei der Besichtigung besprochen. Wie weit die Kontamination reicht und wie die Böden aufgebaut sind, unterscheidet sich von Wohnung zu Wohnung.
Auch das ergibt sich erst aus der Besichtigung in den Räumen selbst. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen mit Nachbarn im Haus vermieden werden.
Für ein erstes Gespräch genügt, was Sie ohnehin wissen: um welche Räume es geht, wer den Zugang ermöglicht und ob die Freigabe der Behörden vorliegt. Alles Weitere klärt die Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
