Eine Wohnung, in der ein Verstorbener gefunden wurde, lässt sich danach wieder vermieten oder verkaufen. Voraussetzung ist, dass die Räume fachlich gereinigt sind und nicht nur aufgeräumt. Wir übernehmen in Gefrees die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, beginnen die Arbeiten erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben. Bis dahin ist an den Räumen nichts zu veranlassen.
- Nicht selbst reinigen. Haushaltsmittel reinigen Oberflächen. Sie erreichen nicht, was in Fugen, Holz, Bodenbelag und Estrich eingezogen ist. Ein Raum kann sauber aussehen und im Material dennoch belastet sein, denn der optische Eindruck sagt über den biologischen Zustand einer Fläche nichts aus. Wischen bewegt Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material sitzt. Ist sie entfernt, verschwindet er dauerhaft.
- Der Anruf. Weiter hilft, was bereits bekannt ist: welche Räume betroffen sind, welche Art von Fundort vorliegt, ob eine Freigabe erteilt wurde und ob die Wohnung gehalten oder aufgelöst werden soll.
- Die Besichtigung vor Ort. Wir sehen uns die Räume an, das kostet nichts. Auf Wunsch werden Termine und Arbeitszeiten so gelegt, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie erhalten vorab ein Angebot, in dem der Umfang der Arbeiten schriftlich festgehalten ist. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Ohne Ihre Zustimmung beginnt nichts.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Je nach Fall folgt die Übernahme der Wohnung oder ihre vollständige Auflösung.
Am Telefon lässt sich in wenigen Minuten klären, was in Ihrem Fall ansteht und wann die Besichtigung stattfinden kann.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.