Eine Wohnung leerzuräumen und eine Wohnung zu reinigen sind zwei verschiedene Arbeiten, auch wenn beides in denselben Räumen anfällt. Nach einem Leichenfund kommt die Reinigung zuerst, weil Rückstände dort sitzen, wo kein Möbelwagen sie mitnimmt: im Bodenbelag, in den Fugen, im Estrich. Wir übernehmen in Gedern die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, danach auf Wunsch die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung. Begonnen wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Haushaltsreiniger sind für das gemacht, was auf einer Oberfläche liegt: Staub, Fett, Flecken. Dort endet ihre Wirkung auch. Nach einem Todesfall bleiben Rückstände zurück, die in poröse Materialien eingezogen sind, in Holz, in Fugenmasse, unter den Belag. Ein Boden kann nach dem Wischen sauber aussehen und biologisch trotzdem belastet sein, weil das Auge über den Zustand des Materials nichts verrät. Feuchtes Wischen verteilt solche Rückstände zusätzlich in der Fläche, statt sie herauszuholen. Aus demselben Grund hilft gegen den Geruch weder Lüften noch ein Duftmittel: Er kommt aus der Quelle im Material, und er bleibt fort, sobald diese Quelle entfernt ist.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume, und den sehen wir uns vorher an. Diese Besichtigung ist kostenlos. Anschließend erhalten Sie ein Angebot über den Umfang der Arbeiten, schriftlich, und gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
Nichts verlässt die Wohnung ohne Ihre Freigabe. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben, auch dann, wenn sie zwischen Dingen liegen, die entsorgt werden sollen. Was bleibt und was geht, entscheiden Sie.
Das hängt vom einzelnen Fall ab, von der Größe der Wohnung und davon, welche Materialien betroffen sind. Eine belastbare Aussage dazu ist nach der Besichtigung möglich, und dann bekommen Sie sie.
Für ein erstes Gespräch genügt eine kurze Schilderung: was vorgefallen ist, wie die Räume aussehen und ob die Freigabe vorliegt.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
