Zwischen dem Auffinden eines Verstorbenen und dem Moment, in dem die Räume wieder nutzbar sind, liegt eine feste Reihenfolge. Wir übernehmen darin den praktischen Teil: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall, die Wohnungsauflösung. Diese Seite zeigt, in welcher Abfolge das geschieht.
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Schritt für Schritt
- Die behördliche Freigabe. War die Polizei im Haus, bleibt der Ort unangetastet, bis Polizei oder Staatsanwaltschaft ihn freigeben. Erst danach fangen wir an.
- Nicht selbst reinigen. Wie weit etwas ins Material gegangen ist, lässt sich mit bloßem Auge nicht feststellen. Ein Boden sieht sauber aus, und trotzdem sitzen Rückstände in Fugen, unter Leisten, im Holz oder im Estrich. Das Ausmaß zeigt sich erst, wenn jemand die Flächen vor Ort prüft. Wischen verteilt dabei, was eigentlich heraus muss, und ein Geruch bleibt so lange bestehen, wie seine Quelle im Material steckt.
- Das Vorgespräch. Hilfreich ist eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht, welcher Bodenbelag verlegt ist, ob Behörden beteiligt waren und ob am Ende auch der Hausrat verschwinden soll. Daraus ergibt sich, was wir mitbringen.
- Ansehen, was zu tun ist. Vor jeder Zusage sieht sich jemand von uns die Wohnung an. Diese Besichtigung kostet nichts, auch dann nicht, wenn Sie sich danach anders entscheiden.
- Was im Angebot steht. Sie bekommen den Umfang schriftlich, bevor irgendetwas beginnt: welche Flächen gereinigt, welche Räume geräumt und welche Gegenstände entsorgt werden. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage der Arbeit ist die Biostoffverordnung. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir zusätzlich den gesamten Hausrat; Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Am Ende erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ob es bei der Reinigung bleibt oder die Wohnung vollständig aufgelöst wird, muss vorab niemand entscheiden. Das klärt sich im Gespräch und bei der Besichtigung in Gau-Odernheim.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.