Diese Arbeit muss niemand aus der Familie selbst erledigen. Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung gehören zu unserem Alltag, ebenso die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht wird, die vollständige Wohnungsauflösung. In Gau-Algesheim übernehmen wir die Räume so, wie sie sind.
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So geht es weiter
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, liegt der Ort bis auf Weiteres in ihrer Hand. Wir fangen erst an, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft ihn freigegeben haben.
- Die Räume unberührt lassen. Wie weit etwas ins Material gegangen ist, sieht man einem Zimmer nicht an. Rückstände ziehen in Fugen, Dielen, Bodenbeläge und Estrich, und eine Fläche kann sauber wirken und biologisch trotzdem belastet sein. Wischen verteilt dann, was eigentlich heraus muss, und der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material sitzt. Beurteilen lässt sich das Ausmaß erst, wenn jemand die Räume vor Ort ansieht.
- Die erste Schilderung. Am Telefon hilft, was Sie ohnehin wissen: um welche Art von Räumen es geht, ob die Polizei beteiligt war und ob eine Reinigung, die Übernahme der Wohnung oder eine Auflösung im Raum steht. Vermutungen genügen, Genaues klärt die Besichtigung.
- Besichtigung. Wir schauen uns die Räume an, bevor irgendetwas entschieden wird. Dieser Termin kostet nichts.
- Was im Angebot steht. Danach bekommen Sie den Umfang schriftlich, mit allem, was zu tun ist. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen desinfizieren wir mit VAH-gelisteten Präparaten. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke legen wir zur Seite und übergeben sie den Berechtigten. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Was eine Wohnung wirklich braucht, zeigt sich nach dem Termin vor Ort. Bis dahin reicht eine kurze Schilderung dessen, was Sie über die Räume wissen.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.