Bevor in einer Wohnung überhaupt gereinigt werden kann, müssen zwei Dinge geklärt sein: ob die Räume behördlich freigegeben sind und wie weit Rückstände ins Material gezogen sind. Das zweite lässt sich am Telefon nicht abschließend beurteilen, vor Ort schon. Diese Seite beschreibt der Reihe nach, was bei einer Leichenfundortreinigung, bei einer Wohnung nach einem Todesfall und bei einer Wohnungsauflösung in Fürstenzell geschieht.
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So geht es weiter
- Die behördliche Freigabe. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, bleibt die Wohnung unberührt, bis der Ort freigegeben ist. Erst danach fängt die Arbeit an. Liegt die Freigabe schon vor, gehört das ins erste Gespräch.
- Nichts selbst putzen. Wie viel in den Untergrund gegangen ist, zeigt die Oberfläche nicht. Rückstände laufen in Fugen, unter Bodenbeläge, in Holz und in den Estrich; ein sauber wirkender Boden sagt nichts über den biologischen Zustand darunter. Wischen verteilt dabei, was sich löst, statt es herauszuholen, und der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material steckt. Wie weit das reicht, zeigt sich erst, wenn jemand die Räume geöffnet und geprüft hat.
- Der Anruf. Nützlich ist, was Sie über die Räume wissen: Art und Größe der Wohnung, wie lange sie leer stand, ob die Freigabe vorliegt, ob Wertsachen im Haus sind.
- Der Termin vor Ort. Jemand sieht sich die betroffenen Räume an und stellt fest, welche Materialien heraus müssen und welche bleiben können. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Das schriftliche Angebot. Umfang und Kosten stehen schriftlich fest, bevor jemand mit der Arbeit beginnt. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Ohne Ihre Zustimmung passiert nichts.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Je nach Auftrag bleibt es bei der Tatortreinigung einzelner Räume, oder die Wohnung wird bis zur Wohnungsauflösung vollständig geräumt.
Nach Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können. Ob Ihr Fall dazugehört, klärt ein kurzes Telefonat.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.