Nach einem Sterbefall bleibt eine Wohnung erst einmal unangetastet. Vermieter und Angehörige fragen sich dann, wer die Reinigung überhaupt beauftragen kann. Praktisch braucht es nur eines: eine Person, die den Auftrag erteilt und uns in die Räume lässt. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung in Frielendorf.
Weil der Geruch zurückkommt. Man lüftet, ein paar Stunden ist es besser, dann ist er wieder da. Das sagt etwas über das Material. Rückstände sind in Fugen, Dielen, Bodenbeläge und Estrich gezogen. Dort sitzt die Quelle. Wischen über die Oberfläche verteilt sie, statt sie herauszuholen. Erst wenn das belastete Material entfernt ist, bleibt der Geruch weg. Eine Tatortreinigung ist darum Arbeit am Material, nicht an der Oberfläche.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume. Deshalb schauen wir uns die Wohnung vorher an, kostenlos. Danach erhalten Sie ein Angebot, in dem der Umfang der Arbeiten steht. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Zum Schluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Am Anblick nicht. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Entscheidend ist, was unter der Oberfläche steckt. Bei der Besichtigung sagen wir Ihnen, was wir sehen, auch wenn wenig zu tun ist.
Nein. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir die Wohnung und entsorgen fachgerecht, was heraus soll. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt. Sie müssen dafür nicht selbst in der Wohnung sein.
Wie viel Arbeit ansteht, klärt sich im Gespräch und beim Blick in die Räume. Danach steht schriftlich fest, was gemacht wird.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
