Nach einem Leichenfund in Fridolfing muss niemand die Räume selbst in die Hand nehmen. Wir übernehmen die Tatortreinigung, die Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und auf Wunsch die vollständige Wohnungsauflösung. Angehörige erteilen den Auftrag und ermöglichen den Zugang, den geordneten Rest übernehmen wir.
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Wie ein Einsatz abläuft
- Die behördliche Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Fundort befasst sind, liegt er in deren Zuständigkeit. Wir setzen erst an, wenn die Freigabe vorliegt.
- Warum Wischen nicht hilft. Der Geruch kommt nach jedem Lüften zurück, weil seine Quelle nicht in der Luft steht, sondern im Material. Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich nehmen Rückstände auf und geben sie über Tage wieder ab. Eine Fläche kann darum sauber aussehen und biologisch belastet sein; wer mit Wasser darüber geht, verteilt die Rückstände weiter in die Umgebung. Der Geruch bleibt dauerhaft fort, sobald das belastete Material heraus ist.
- Die erste Schilderung. Am Telefon ist hilfreich, um welche Räume es geht, was vorgefunden wurde und wer den Auftrag erteilen kann. Auch der Hinweis, ob Vermieter oder Hausverwaltung schon informiert sind, ordnet die weiteren Schritte.
- Besichtigung. Ein Mitarbeiter sieht sich die Räume an, ohne dass dafür Kosten entstehen. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Treppenhaus vermieden werden.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Der Umfang liegt vorab schriftlich vor. Gearbeitet wird, wenn Sie zugestimmt haben.
- Die Durchführung. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Je nach Fall folgt darauf die Reinigung, die Übernahme der Wohnung oder deren Auflösung. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ein Anruf genügt, um die Besichtigung zu vereinbaren. Bis zum Angebot entsteht daraus keine Verpflichtung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.