Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft den Fundort nicht freigegeben haben, wird in den Räumen nicht gearbeitet. Danach beginnt unsere Arbeit. Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung gehören dazu, die Wohnung nach einem Todesfall ebenso, und wenn die Räume leer werden sollen, die Wohnungsauflösung. Kontaminiertes Material nehmen wir heraus und entsorgen es fachgerecht. Betroffene Flächen werden desinfiziert.
Wird nur die Oberfläche behandelt, bleibt das Eigentliche im Material zurück. Rückstände ziehen in Fugen, in Bodenbeläge, in Holz und in den Estrich. Ein Boden kann danach sauber aussehen und es trotzdem nicht sein. Das Auge sagt nichts über den biologischen Zustand einer Fläche. Ein Wischtuch verteilt, was oben liegt, und erreicht nicht, was darunter sitzt. Deshalb wird bei uns das betroffene Material entfernt, und wir arbeiten nach der Biostoffverordnung.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Bei einer Wohnungsauflösung zählt zusätzlich, wie viel Hausrat noch in der Wohnung steht. Wir sehen uns das vorher an, die Besichtigung kostet nichts. Danach liegt ein Angebot vor, und gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Später bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ja, dauerhaft. Der Geruch hat eine Quelle, und diese Quelle sitzt im Material. Solange sie dort bleibt, kommt der Geruch zurück, egal wie gelüftet wird. Ist sie mit dem Material heraus, ist auch der Geruch weg.
Das hängt vom Einzelfall ab. Wie viel Zeit nötig ist, sagen wir Ihnen nach der Besichtigung, wenn wir die Räume gesehen haben. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
Am Anfang steht ein Gespräch. Schildern Sie, was vorliegt, und wir sagen Ihnen, was der erste Schritt ist.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
