Zwischen dem Auffinden einer verstorbenen Person und dem ersten Handgriff in der Wohnung steht ein amtlicher Teil: Polizei und Staatsanwaltschaft klären den Sachverhalt, erst danach sind die Räume frei. Anschließend übernehmen wir die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, ebenso die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn gewünscht, die Wohnungsauflösung in Freinsheim.
Ja, weil das Auge hier kein Maßstab ist. Eine Fläche kann nach dem Abwischen einwandfrei aussehen und trotzdem kontaminiert sein, weil Rückstände in Fugen, unter Sockelleisten, in Holz und in die offene Struktur des Estrichs gezogen sind. Dorthin reicht kein Tuch. Oberflächliches Wischen verteilt solche Rückstände eher, als dass es sie entfernt. Auch der Geruch hängt daran: Er verschwindet dauerhaft, sobald die Quelle im Material entfernt ist. Deshalb wird belastetes Material ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume und lässt sich seriös erst beurteilen, wenn jemand sie gesehen hat. Diese Besichtigung ist kostenlos. Im Anschluss bekommen Sie ein Angebot, und die Arbeit beginnt erst mit Ihrer Zustimmung.
Ist die Polizei eingeschaltet, wird deren Freigabe abgewartet. Danach sehen wir uns die Räume an und klären, was zu tun ist. Entsorgt wird nur, was die Berechtigten freigegeben haben. Die Einsatzteams fahren neutrale Fahrzeuge ohne Beschriftung, und auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
Das hängt vom einzelnen Fall ab und wird bei der Besichtigung besprochen. Umfang und Zustand unterscheiden sich zu stark, als dass eine allgemeine Angabe hier etwas wert wäre.
Für den Anfang genügt eine grobe Schilderung der Lage am Telefon: Art der Räume, was bekannt ist, ob die Freigabe vorliegt. Alles Weitere ergibt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
