Ein solcher Einsatz läuft sachlich ab, und von außen ist nicht zu erkennen, welche Arbeit in einer Wohnung stattfindet. Wir übernehmen Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung, auch in Freiamt. Begonnen wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Nein, weil ein Boden mehr ist als seine Oberfläche. Fugen, Holz, der Rücken eines Teppichs und der Estrich darunter nehmen auf, was auf sie trifft, und geben es nicht ab, nur weil oben nichts mehr zu sehen ist. Wischen verteilt solche Rückstände über die Fläche, statt sie aus dem Material zu holen; ein sauber aussehender Raum sagt darum nichts über seinen biologischen Zustand. Auch Geruch hält sich so lange, wie die Quelle im Material bleibt, und verschwindet dauerhaft mit ihr. Wir entfernen kontaminiertes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Was ein Einsatz kostet, richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb steht am Anfang eine Besichtigung, die nichts kostet. Danach erhalten Sie ein Angebot, in dem der Umfang der Arbeiten schriftlich festgehalten ist. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Bei einer Wohnungsauflösung wird der Hausrat durchgesehen, bevor etwas das Haus verlässt. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten ausgehändigt. Entsorgt wird nur, was freigegeben ist; ohne diese Freigabe bleibt alles, wo es ist. Belastetes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, der übrige Hausrat geräumt.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Dort zeigt sich, wie weit Rückstände in Bodenbeläge und Bauteile gezogen sind. Wir sagen Ihnen dann, was wir übernehmen: reinigen, belastetes Material entfernen, desinfizieren, räumen.
Für ein erstes Bild genügt eine kurze Schilderung am Telefon: was vorgefallen ist und in welchem Zustand die Räume sind. Daraus ergibt sich der Termin für die Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
