Was in Bodenbeläge, Fugen und Estrich eingezogen ist, bleibt dort, auch wenn die Oberfläche längst abgewischt wurde. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die anschließende Wohnungsauflösung in Fredenbeck. Begonnen wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Das Auge ist hier kein Maßstab. Eine Fläche kann trocken und unauffällig wirken und trotzdem biologisch belastet sein, weil sich Rückstände in Fugen, unter Leisten, in Holz und in die Schichten unter dem Belag verteilen. Wer mit Wasser und Reiniger darüber geht, trägt sie eher weiter, als dass er sie herausholt. Auch der Geruch hängt nicht im Raum, sondern sitzt in dem Material, das ihn aufgenommen hat, und er bleibt weg, sobald diese Quelle entfernt ist. Wir nehmen kontaminiertes Material heraus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Er richtet sich nach dem Zustand der Räume, dem Umfang der Kontamination und der Menge dessen, was geräumt wird. Deshalb sieht sich vorher jemand die Wohnung an, und diese Besichtigung kostet nichts. Danach liegt ein Angebot vor, und erst wenn Sie zustimmen, wird gearbeitet.
Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten ausgehändigt. Bei einer Wohnungsauflösung wandert nichts in die Entsorgung, solange die Freigabe dafür nicht vorliegt. Was bleiben soll, kann vorab benannt werden, auch einzelne Möbel oder Unterlagen aus einem bestimmten Schrank.
Nein. Notwendig ist allein, dass jemand den Auftrag erteilt und den Zugang zur Wohnung ermöglicht, etwa über eine Schlüsselübergabe. Angehörige, die weit entfernt wohnen, klären den Ablauf telefonisch.
Für ein erstes Gespräch genügt eine knappe Schilderung: welche Räume betroffen sind, was vorgefallen ist und wer den Schlüssel hat. Alles Weitere wird bei der Besichtigung festgelegt.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
