Was in einer Wohnung geschehen ist, muss im Treppenhaus kein Thema werden. Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung gehören zu unserer Arbeit, ebenso eine Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung, wenn die Räume leer übergeben werden sollen. Zum Einsatzort in Freden kommen wir, sobald er freigegeben ist.
Wie weit ein Boden betroffen ist, lässt sich mit dem Auge nicht feststellen. Rückstände dringen in Bodenbeläge, in Fugen, in Holz und bis in den Estrich ein, und eine Fläche sieht sauber aus, während im Material darunter noch alles sitzt. Aus demselben Grund bringt Wischen nichts: es verteilt, was sich löst, statt es zu entfernen. Auch der Geruch hängt daran, denn er kommt aus der Quelle im Material und ist mit ihr verschwunden. Welche Schichten heraus müssen, beurteilen wir bei der Besichtigung.
Der Preis richtet sich nach dem Zustand der Räume und danach, was tatsächlich zu tun ist. Deshalb sehen wir uns die Wohnung zuerst an, und diese Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot, und wir beginnen erst, wenn Sie ihm zugestimmt haben.
Das hängt vom Einzelfall ab. Bei einer Wohnungsauflösung entscheidet der Umfang der Räume, bei einer Reinigung das Ausmaß im Material. Beides klären wir bei der Besichtigung.
Wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Ort befasst sind, warten wir deren Freigabe ab und beginnen erst danach. Anschließend kommt die Besichtigung, bei der wir mit Ihnen durchgehen, was gereinigt und was ausgeräumt werden soll. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und geben sie an die Berechtigten weiter, und entsorgt wird nur, was zuvor freigegeben wurde.
Für den Anfang genügt eine kurze Schilderung: welche Räume betroffen sind, ob die Freigabe vorliegt und ob die Wohnung danach leer übergeben werden soll. Den Termin für die Besichtigung stimmen wir dann direkt ab.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
