Nach einem Leichenfund muss niemand aus der Familie selbst zu Eimer und Reiniger greifen. Wir übernehmen die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung in Frankenblick, ebenso die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die Wohnungsauflösung. Der Weg dorthin ist immer derselbe, auch wenn jede Lage anders aussieht.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei am Ort, entscheidet sie, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Vor dieser Freigabe beginnt bei uns keine Arbeit.
- Warum die Oberfläche täuscht. Wie weit die Rückstände reichen, lässt sich am Bild eines Raumes nicht ablesen. Sie ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich ein. Ob unter dem Belag belastetes Material liegt, zeigt der Blick von oben nicht, und eine sauber wirkende Fläche sagt nichts über ihren biologischen Zustand. Wischen verteilt die Rückstände nur auf der Fläche, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material sitzt. Das Ausmaß lässt sich erst beurteilen, wenn jemand die Räume gesehen hat.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich sind die Art des Ereignisses, der Stand der polizeilichen Freigabe, die betroffenen Räume und die Frage, wer den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht.
- Der Termin vor Ort. Wir sehen uns die Räume an und schätzen den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Das schriftliche Angebot. Danach steht der Umfang schriftlich fest. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Die Arbeit selbst. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage ist die Biostoffverordnung. Unsere Fahrzeuge tragen keine Beschriftung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass es im Haus keine Begegnungen gibt.
Für eine erste Einordnung reicht ein Gespräch am Telefon. Alles Weitere wird beim Termin in den Räumen geklärt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.