Damit Räume nach einem Todesfall wieder genutzt werden können, muss zuerst das belastete Material heraus. Oberflächlich zu putzen reicht dafür nicht. Wir übernehmen Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung in Forstinning, wir reinigen die Wohnung nach einem Todesfall, und auf Wunsch übernehmen wir die Wohnungsauflösung. Begonnen wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Weil Rückstände nicht oben liegen bleiben. Sie ziehen in Bodenbeläge, in Fugen, in Holz und bis in den Estrich. Ein Tuch nimmt oben etwas ab und schiebt den Rest weiter, über die Kante hinaus, in Übergänge und unter Leisten. Die betroffene Zone wird dadurch größer, nicht kleiner. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch trotzdem belastet sein. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material sitzt. Ist sie entfernt, ist er dauerhaft weg. Deshalb nehmen wir kontaminiertes Material heraus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume. Vorab sieht sich jemand alles an, diese Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein Angebot, und gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Zum Abschluss gibt es eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Nein. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und uns Zugang möglich macht. Wer die Räume nicht betreten möchte, muss das nicht. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten.
Das hängt vom einzelnen Fall ab. Wie viel Material betroffen ist, zeigt sich erst vor Ort. Bei der Besichtigung sagen wir Ihnen, was für Ihre Räume gilt.
Für den Anfang genügt ein kurzes Gespräch: was vorgefallen ist, um welche Räume es geht, wer den Zugang hat. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
