Nach einem Todesfall in einer Wohnung gibt es Stellen, die Angehörige besser nicht selbst reinigen. Wir übernehmen diese Arbeit: Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn die Räume geleert werden müssen, die Wohnungsauflösung. Nach Forstern fahren wir, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Weil sauber aussehen und sauber sein hier zwei verschiedene Dinge sind. Rückstände bleiben nicht auf der Oberfläche. Sie ziehen in Fugen, unter den Bodenbelag, in Holz und in den Estrich. Ein Lappen erreicht davon nichts. Er nimmt einen Teil auf und verteilt ihn auf der Fläche. Was im Material sitzt, bleibt dort, und man sieht es dem Raum nicht an. Bei einer Tatortreinigung entfernen wir deshalb das belastete Material selbst und entsorgen es fachgerecht. Die Flächen darunter werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert.
Er hängt vom Zustand der Räume ab und davon, wie viel Arbeit darin steckt. Deshalb sehen wir uns das vorher an. Die Besichtigung kostet nichts. Danach bekommen Sie ein Angebot, und wir beginnen erst, wenn Sie zugestimmt haben. Am Ende erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Das entscheidet der einzelne Fall. Eine Wohnungsauflösung über mehrere Zimmer ist etwas anderes als ein einzelner Raum. Bei einer Wohnungsauflösung werden alle Räume geleert und der Hausrat fachgerecht entsorgt. Bei der Besichtigung sehen wir, was zu tun ist, und besprechen den Ablauf mit Ihnen. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Sie im Haus niemandem begegnen müssen.
Ja. Der Geruch kommt aus dem Material, in das die Rückstände gezogen sind. Solange diese Quelle im Raum bleibt, kommt er immer wieder. Ist sie entfernt, ist auch der Geruch weg und bleibt es.
Für das erste Gespräch genügt, was Sie wissen: um welche Räume es geht und was geschehen ist. Den Rest klären wir bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
